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THERAPIEANGEBOTE
UNSERE THERAPIEANGEBOTE KÖNNEN SOWOHL AUF REZEPT ALS AUCH PRIVAT IN ANSPRUCH GENOMMEN WERDEN.
*Kinesiotaping - keine Kassenleistung

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WAS MUSS ICH BEI TERMINABSAGEN BEACHTEN?Eine Neuvergabe kurzfristig abgesagter Termine ist in der Regel nicht möglich. Daher ist es wichtig, uns eine Terminabsage in dringenden Fällen spätestens 24 Stunden vor dem Termin mitzuteilen. Sie können uns gerne per WhatsApp, telefonisch oder per E-Mail kontaktieren.
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WIE LANGE IST MEINE VERORDNUNG GÜLTIG?Gesetzlich versicherte Patienten müssen gemäß den Vorgaben ihrer Krankenkasse innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Verordnung mit der Behandlung beginnen. Im Falle von berufsgenossenschaftlichen Verordnungen (Arbeitsunfall) beträgt diese Frist 7 Tage, während bei Verordnungen von der Bundeswehr die Behandlung innerhalb von 3 Wochen starten muss. Als Praxis sind wir verpflichtet, diese Richtlinien der Krankenkassen einzuhalten. Für Privatrezepte gibt es keine derartigen Einschränkungen.
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WIE VIELE BEHANDLUNGEN BEKOMME ICH VERSCHRIEBEN?Die Dauer der Physiotherapie ist im Heilmittelkatalog festgelegt, da Physiotherapie zu den Heilmitteln zählt. Für jede Art von Krankheit wird ein Therapieziel vereinbart und die maximale Therapiedauer festgelegt. In der Regel darf der Arzt fünf Rezepte à sechs Behandlungen ausstellen, also insgesamt 30 Einheiten. Nach diesen 30 Einheiten endet der Regelfall und der Patient muss etwa 12 Wochen warten, bevor er erneut Rezepte für dieselbe Diagnose erhalten kann. Jedoch wird im Falle einer neuen Krankheit ein neuer Regelfall angenommen und die 12-wöchige Wartezeit gilt nicht. Bei Bedarf können daher neue Rezepte ausgestellt werden. Einige Erkrankungen unterliegen zudem dem langfristigen Heilmittelbedarf (LHMB) oder besonderen Verordnungsbedarf (BVB), bei dem von oben genannten Rahmenbedingungen abgewichen werden kann und das ärztliche Budget entlastet wird. Sprechen Sie Ihren Arzt gern darauf an bzw. lassen Sie sich von uns vor Ort dazu weitere Informationen geben.
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WIEVIEL ZEIT NIMMT EINE BEHANDLUNG IN ANSPRUCH?Die Dauer der Behandlungseinheit hängt von der verordneten Therapie durch den Arzt ab. Normalerweise dauert eine Behandlungseinheit etwa 20 Minuten. Die genaue Zeit, die Sie einplanen sollten, wird Ihnen bei der Terminvergabe mitgeteilt.
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HABE ICH FÜR ÄRZTLICH VERORDNETE BEHANDLUNGEN EINEN EIGENANTEIL ZU LEISTEN?Gemäß gesetzlicher Vorschrift (§ 32 Abs. 2 i.V.m. § 61 Satz 3 SGB V) ist für Heilmittelverordnungen eine Zuzahlung in Höhe von 10% des Rechnungsbetrags sowie eine Rezeptgebühr von 10 Euro pro Verordnung erforderlich. Bitte beachten Sie, dass dieser Betrag nicht bei uns verbleibt, sondern an Ihre Krankenkasse abgeführt wird. Die Zuzahlung ist beim ersten Termin zu entrichten. Bei Patienten mit einer Zuzahlungsbefreiung, Kindern und Jugendlichen sind keine Zuzahlungen zu entrichten.
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